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   LG Bonn, 07.10.2020 - 2 O 270/18   

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https://dejure.org/2020,79887
LG Bonn, 07.10.2020 - 2 O 270/18 (https://dejure.org/2020,79887)
LG Bonn, Entscheidung vom 07.10.2020 - 2 O 270/18 (https://dejure.org/2020,79887)
LG Bonn, Entscheidung vom 07. Oktober 2020 - 2 O 270/18 (https://dejure.org/2020,79887)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.01.2014 - XI ZR 424/12

    Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sparkassen: Inhaltskontrolle für eine

    Auszug aus LG Bonn, 07.10.2020 - 2 O 270/18
    Es fehlt somit bereits am Angebot an die Hauptschuldnerin für ein abstraktes Saldoanerkenntnis (BGH, Urteil vom 28.01.2014, XI ZR 424/12 Rn. 32 - zitiert nach juris).
  • BGH, 28.05.1991 - XI ZR 214/90

    Darlegungspflicht bei Geltendmachung eines Kontokorrentsaldos ohne Anerkenntnis;

    Auszug aus LG Bonn, 07.10.2020 - 2 O 270/18
    Hierzu genügt die Darlegung eines Saldos zu einem bestimmten Zeitpunkt und der hiernach eingetretenen Veränderungen (BGH, Urteil vom 28.05.1991, XI ZR 214/90 - zitiert nach juris).
  • BGH, 22.05.2012 - II ZR 233/10

    Revisionsverfahren: Nachholung einer durch das Berufungsgericht offen gelassenen

    Auszug aus LG Bonn, 07.10.2020 - 2 O 270/18
    Jedoch kann hieraus allein zum einen nicht geschlossen werden, dass es den Vorschriften eines - hier nicht bestehenden - gesetzlichen Widerrufsrechts unterworfen sein sollte (vgl. BGH, Urteil vom 22.05.2012, II ZR 233/10).
  • BGH, 18.12.2001 - XI ZR 360/00

    Darlegung- und Beweislast des Gläubigers bei Inanspruchnahme des Bürgen aus einem

    Auszug aus LG Bonn, 07.10.2020 - 2 O 270/18
    b) Der Klägerin ist es jedoch gelungen, auf die in das Kontokorrent eingestellten Einzelforderungen zurückzugreifen und ihre Forderung schlüssig mit einer Darlehensforderung gegenüber der Hauptschuldnerin zu begründen (vgl. BGH, Urteil vom 18.12.2001, XI ZR 360/00 Rn. 18 - zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 28.10.2021 - 12 U 216/20

    Anspruch auf Zahlung aus einer selbstschuldnerischen Höchstbetragsbürgschaft;

    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 07.10.2020 zum Az. 2 O 270/18 wird zurückgewiesen.
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